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Corona-Krise: Werkstätten für Menschen mit Behinderung wie die IWO und die OWB fühlen sich von der Politik im Stich gelassen

WEINGARTEN – Die Corona-Krise betrifft auch den Betrieb der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und der Förder- und Betreuungsbereiche (FuB). Hierzu hat es seitens der baden-württembergischen Landesregierung bis dato allerdings keine Anordnung gegeben, diese ebenfalls zum Schutz der Menschen mit Behinderung zu schließen. Dies wiederum habe weitreichende Folgen für die Einrichtungen und deren dort beschäftigten Menschen, sagen Dirk Weltzin, Geschäftsführer der Integrations-Werkstätten Oberschwaben (IWO) in Weingarten, und Egon Streicher, Geschäftsführer der Oberschwäbischen Werkstätten (OWB) in Ravensburg.

Die Risikobewertungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Wissenschaft haben zu Lagebeurteilungen auf Bundes- und Landesebene geführt, in deren Folge umfangreiche Maßnahmen erlassen worden sind, Infektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen oder zu verlangsamen, um das Gesundheitswesen handlungsfähig zu erhalten und gefährdete Personen zu schützen.

Die umfangreichen und zum Teil drastischen Maßnahmen, die in den vergangenen Tagen noch ausgeweitet wurden, haben bisher WfbMs und FuBs in einem nicht mehr nachvollziehbaren Ausmaß außen vor gelassen, klagen die Träger landesweit unisono.

Gefährdeter Personenkreis


„Wir finden es von der Landesregierung unverantwortlich, hier nicht zu handeln“, betont Dirk Weltzin. „Und das, obwohl wir seit Montag mehrfach und auf verschiedensten Ebenen darauf hingewiesen haben, dass wir es hier mit einem besonderen Personenkreis zu tun haben und deshalb auch besondere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.“ Zu diesem Personenkreis zählen schwerstmehrfachbehinderte, immungeschwächte und chronisch kranke Menschen. Ein Personenkreis, der vom RKI als Risikogruppe eingestuft wurde. „Und trotz dieser Einstufung kommt von der Landesregierung keine Entscheidung“, sagt Streicher. Gleichzeitig werde man von der Bundeskanzlerin über Bundeminister bis hin zu Ministerpräsidenten und Landesminister aufgefordert, die Übertragungswege zu unterbrechen und Sozialkontakte zu reduzieren.

„In der IWO befinden sich bei Normalbetrieb 400 Menschen im Haus“, weiß Weltzin, „wie soll ich hier bitteschön verhindern, dass keine Übertragung stattfindet, geschweige denn Sozialkontakte halbiert werden können.“ Viele Einrichtungen hätten deshalb inzwischen von sich aus den Betrieb eingestellt oder weitestgehend runtergefahren. So auch die IWO und die OWB. „Diese Maßnahme schützt zum einen unsere beschäftigten Menschen mit Behinderung, zum anderen aber auch unser Personal und in der Folge die Bevölkerung“, sagt Streicher.

Durch die Kommunikation der Verbände der Eingliederungshilfe seien die Argumente – spätestens seit dem gestrigen Dienstag – für eine dringend erforderliche Anweisung zur Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und der FuBs in der Landesregierung als bekannt vorauszusetzen.